Ultranet - UTeV reicht Klage gegen BNetzA ein
Seit mehr als 10 Jahren läuft das Genehmigungsverfahren für das Höchstspannung-Gleich- und Wechselstrom Projekt Ultranet für ein neuartiges System der Stromübertragung. Jetzt haben Bürger und der Verein Umweltschutz-Taunus e.V. (UTeV) gemeinsam mit Unterstützung der Kommunen Hünstetten, Idstein, Niedernhausen, Eppstein und Hofheim die Klage gegen den kürzlich erfolgten Planfeststellungsbeschluss über die Kanzlei Kerkmann, Saame und Jeromin, eingereicht.
Lange Zeit hatten die Kommunen des RTK und MTK versucht, die BNetzA dazu zu bewegen, die Trasse mit kleinen Verschwenkungen um die Wohngebiete herum zu führen. Teilweise wäre dazu nur die Versetzung von 2-3 Masten notwendig gewesen. Wie berichtet hat sich die BNetzA gegen jede kleinräumige Verschwenkung ausgesprochen, obwohl Ministerpräsidenten, Bürgermeister und Bürger seit fast 10 Jahren konkrete Vorschläge dazu gemacht haben und in vielen Schreiben an die BNetzA darum gebeten hatten.
Sogar das hessische Wirtschaftsministerium und das Regierungspräsidium in Darmstadt wurden eingeschaltet. Es gab aus deren Sicht „keine unüberwindbaren Hürden“ für die Genehmigung von kleinräumigen Verschwenkungen, sondern vielmehr wurden die positiven Möglichkeiten für die Entwicklung der Städte und Gemeinden hervorgehoben.
Mit Beginn 2022 änderte die dem Bundeswirtschaftsministerium BNetzA aber Ihre Vorgehensweise und Strategie, mehrere Gesetzesänderungen wurden über den Bundestag auf den Weg gebracht, um Begrenzungen der Lärmimmissionen durch Corona-Geräusche aushebeln und Genehmigungsverfahren von Höchstspannungsleitungen gegen den Willen der Kommunen und Bürger mitten durch die Wohngebiete führen zu können. Die BNetzA hatte sich aufgerüstet, nicht um gemeinsame zukunftsfähige Lösungen zu erarbeiten und zu genehmigen, sondern rückwärtsgerichtet, sogenannte Bestandsmasten für die in Europa noch nicht realisierte Hybridtechnologie von Gleichstrom- und Wechselstrom-Höchstspannung auf einem Mastsystem mitten in und durch Wohngebiete zu realisieren.
Die betroffenen Kommunen des Taunus hatten bereits nach der sich abzeichnenden ignoranten Planung der BNetzA und des Vorhabenträgers Amprion zu Ultranet Beschlüsse gefasst, gegen diese gerichtlich beim Bundesverwaltungsgericht vorzugehen.
Die Klageberechtigung von Kommunen beschränkt sich gesetzlich auf planerische und verwaltungstechnische Aufgaben. Bei Themen der Umweltabwägung im Rahmen der Raumordnungsverträglichkeit und der Gesundheitsgefährdung liegt die Klagebefugnis dagegen bei Bürgern und klageberechtigten Umweltverbänden.
Die Gemeinschaft der Kommunen unter Leitung des RTK, der Verein Umweltschutz Taunus e.V. und eine Gruppe von klagewilligen Bürgern haben sich für die Klage bereits in den letzten Monaten gemeinsam vorbereitet und die entsprechenden Schritte unternommen. Die Klageschrift für ein Verfahren am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wurde termingerecht am 22.12.2025 von der Kanzlei KSJ im Namen mehrerer Bürger und des Vereins Umweltschutz Taunus e.V. eingereicht.
Für die Anfertigung der Klageschrift verbleiben nach dem Einreichungstermin genau 10 Wochen, die wie bereits bei früheren Verfahrensschritten von der BNetzA wohl nicht ohne Absicht in die Zeit der Weihnachtsferien gelegt wurden. In Voraussicht dieser bereits bekannten Vorgehensweise der BNetzA hat der Verein bereits Gutachten zu Lärmimmissionen, elektromagnetischer Strahlung und Umwelt- bzw. Raumordnung durch vereidigte Sachverständige vorbereitet.
Wie in jedem Genehmigungsverfahren verhindert die Einreichung der Klage beim Bundesverwaltungsgericht zwar nicht einen direkten Baubeginn der Firma Amprion auf eigenes Risiko, aber die beratende Kanzlei KSJ sieht in diesem speziellen Fall eine klare Strategie zur erfolgreichen Anfechtung des Beschlusses. Der Verein UTeV hofft mit der Klage endlich, das Milliardenprojekt Ultranet für die Energiewende doch noch zukunftsfähig und positiv gestalten zu können und nicht mitten durch die Wohnsiedlungen und gegen die Bürger und Kommunen.
Quelle, Bild: Umweltschutz Taunus e.V., PM vom 15.01.2026
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