Ultranet – planerischen Fehlentscheidung der BNetzA mit Konsequenzen
Amprion, die Vorhabenträgerin für das Ultranet-Projekt, hat in dieser Woche in einem Schreiben an die Anwohner der Trasse angekündigt, dass man trotz eines erheblichen Klagerisikos plane, mit Umbau bestehender Masten im März 2026 zu beginnen. Dauern sollen diese Arbeiten voraussichtlich bis Oktober 2026. In Hünstetten, Idstein, Eppstein, Niedernhausen und Hofheim sollen ca. 15-20% aller Masten besonders in den Wohngebieten auf der Vorschlagstrasse der Amprion um bis zu 10m erhöht oder vollständig neu gebaut werden. Bei entsprechender Entscheidung des obersten Verwaltungsgerichts für die Kläger ginge das Klagerisiko zu Lasten von Amprion.
Der Verein Umweltschutz Taunus e.V. (UTeV) hatte bereits im Dezember fristgerecht Klage gegen den aus Sicht der beauftragten Rechtsanwälte nicht gesetzeskonformen Planfeststellungsbeschluss der Bundesnetzagentur für Ultranet beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingereicht. Der Verein arbeitet dabei eng mit den durch die Trasse betroffenen Kommunen von Hünstetten bis Hofheim sowie mit den Landkreisen Rheingau-Taunus und Main-Taunus zusammen und wird von diesen unterstützt.
Fristgerecht hat der Verein UTeV und die privaten Kläger mit Ihren Rechtsanwälten nun auch die ausgearbeitete Klagebegründung eingereicht. Die eingereichte Klage richtet sich sowohl gegen die Fehler im Planfeststellungsbeschluss 2025 als auch gegen Fehler in dem zugrunde liegenden Bundesfachplanungsbescheid von 2022, gegen den erst nach Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses formal geklagt werden durfte.
Als Teil der Klagebegründung werden ebenfalls fachliche Stellungnahmen zweier unabhängiger Gutachter zu den offensichtlichen sachlichen Fehlern in der Planfeststellung und der Bundesfachplanung der BNetzA aufgeführt. Die Vorzugswürdigkeit der vorgeschlagenen sehr begrenzten lokalen Verschwenkungen (tlw. nur 2-3 Masten) gegenüber der Vorschlagstrasse von Amprion und der BNetzA wird in beiden Gutachten klar und eindeutig dargelegt.
In seinem Gutachten zu elektromagnetischen und Ionenimmissionen (kleine geladene Partikel die von der Leitung ausgehen) des neuen Hybridsystems Ultranet stellt der Gutachter fest, dass es nur sehr wenige und unzureichende Erfahrungsberichte und keine gesicherte Grenzwert-Empfehlungen für Wohnungen und Wohngebäude dazu gibt. Das Vorsorgeprinzip des Grundgesetzes sei deshalb für diese neue Technologie zwingend anzuwenden. Die Trasse sei so zu planen, dass die Immissionen in Wohngebieten so gering wie möglich bleiben und die Vorschriften des Landesentwicklungsplans, die hier missachtet wurden, seien einzuhalten.
Ein unglaublicher Missstand wurde im EMV-Gutachten ebenfalls aufgezeigt. Die Grenzwerte der 26. BImSchV wurden bereits seit vielen Jahren bei Normalbetrieb (380 kV AC) in der Vorschlagstrasse durch die dort bereits befindliche reine Wechselstromleitung nicht eingehalten. Ein Tatbestand, der deutlich macht, wie teilweise leichtfertig die BNetzA aber vor allem der Betreiber Amprion mit dem Schutzgut Mensch umgehen.
Im zweiten Gutachten hat der eingeschaltete Umweltgutachter aufgezeigt, dass es beim Trassenvergleich der Vorschlagstrasse von Amprion mit den lokalen Verschwenkungen auch aus biologischer und naturschutzrechtlicher Sicht fehlerhafte Bewertungen und Einstufungen gab, sowie eine unzureichende und unvollständige Ermittlung der Belange der Raumordnung und der Kommunen und Bürger.
Unabhängig von dieser Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht wären BNetzA und Amprion erheblich besser gefahren, wenn beide schon vor 10 Jahren auf die von Bürgern, Kommunen und Land gemachten Vorschläge besser eingegangen wären und die schon damals konkret vorgeschlagenen lokalen Verschwenkungen für Ultranet besser berücksichtigt hätten. Es gibt Unterlagen aus denen hervorgeht, dass diese lokalen Verschwenkungen auf Grund von Weisungen aus dem BWiM im Frühjahr 2022 abgeblockt wurden, ein Eingriff des Ministeriums, der für die „unabhängige“ Genehmigungsbehörde BNetzA skandalös wäre.
Damit nicht genug, planen jetzt Amprion und die BNetzA die neuen Gleichstrom-Systeme des Rhein-Main Link genau in die von den Kommunen vorgeschlagenen, alternativen Verschwenkungskorridore für Ultranet zu legen.
Quelle:
Kommunalen Arbeitsgruppe Ultranet