Vandalismus an der Lenzenbergschule


Am vergangenen Wochenende ist es auf dem Schulhof der Lenzenbergschule in Niederseelbach zu einem Fall von Vandalismus gekommen, der die gesamte Schulgemeinde tief erschüttert hat.


Mit viel Engagement, Zeit und Herzblut war dort in den vergangenen Wochen eine sogenannte „Chill-Ecke“ für die Viertklässler entstanden. Sie sollte den älteren Grundschulkindern einen geschützten Bereich bieten – einen Ort nur für sie, zum Ausruhen, Austauschen und Durchatmen im oft lebhaften Schulalltag. 

Die Eröffnung war für diese Woche vorgesehen.

Die Vorfreude der Kinder war entsprechend groß. Täglich beobachteten sie die Fortschritte, stellten neugierige Fragen und konnten es kaum erwarten, „ihre“ Ecke endlich in Besitz zu nehmen. Für viele war sie bereits jetzt etwas Besonderes, ein sichtbares Zeichen dafür, dass sie am Ende ihrer Grundschulzeit stehen.


Umso schwerer wiegt das, was am Wochenende um den 1. Mai geschehen ist: Unbekannte verschafften sich offenbar Zugang zum Schulgelände, indem sie über den Zaun kletterten, und zerstörten die neu angelegte Chill-Ecke mutwillig. Zudem wurde ein grüner Outdoor-Sitzsack entwendet.


Die Reaktionen in der Schule sind von tiefer Betroffenheit geprägt. Neben Wut und Fassungslosigkeit herrscht vor allem große Traurigkeit – insbesondere bei den Kindern. Für sie ist nicht nur ein Ort beschädigt worden, sondern auch ein Stück Vorfreude, auf das sie lange hingefiebert hatten. Viele können kaum verstehen, warum jemand etwas zerstört, das mit so viel Mühe für sie geschaffen wurde.

Auch im Kollegium und unter den Eltern ist das Entsetzen groß. Das Projekt stand für Gemeinschaft, Wertschätzung und einen liebevollen Umgang mit den Bedürfnissen der Kinder – Werte, die durch die Tat auf schmerzhafte Weise verletzt wurden.


Die Schule hat Anzeige gegen Unbekannt bei der Polizei erstattet. Die Hoffnung bleibt, dass die Verantwortlichen ermittelt werden können – und dass die zerstörte Chill-Ecke bald wieder zu einem Ort werden kann, der den Kindern die Freude zurückgibt, die ihnen genommen wurde.


Quelle: Axinia Trettin, 04.05.2026

zurück

Fußballplatz Embsmühle: Stadt sucht Paten für öffentliche Nutzung

 

Die Stadt Eppstein hat den Fußballplatz an der Embsmühle in Vockenhausen dem Verein Sportfreunde Verein Sportfreunde 1982 Vockenhausen e.V. zur Hauptnutzung überlassen. Die Beteiligten sind der Auffassung, dass der Platz temporär auch weiterhin öffentlich zur Verfügung gestellt werden soll. Eine entsprechende Beschlussfassung des Magistrates zur rechtlichen Absicherung soll im Mai 2026 erfolgen. Die Zeiten für die öffentliche Nutzung sollen dabei aus dem Vorjahr übernommen werden: freitags von 14 bis 19 Uhr und samstags von 10 bis 19 Uhr. An gesetzlichen Feiertagen findet keine öffentliche Nutzung statt. In diesem Zusammenhang sucht die Stadt Eppstein Patinnen und Paten des Platzes, die das Aufschließen und Abschließen des Platzes übernehmen. Zur Kontrolle der Einhaltung der Öffnungszeiten werden Personen gesucht und die Stadt händigt hierzu die entsprechenden Schlüssel aus. Der Zugang erfolgt weiterhin über den Seiteneingang. Seitens der Stadt werden monatliche Schließpläne erstellt, sodass sich die Dienste für die Paten verringern. Wie von Anfang an kommuniziert, setzt die Stadt dabei auf die Eigeninitiative der Nutzerinnen und Nutzer. Als Patin und Pate können Jugendliche selbst, aber auch die Eltern agieren. Interessierte Patinnen und Paten melden sich bitte bei Bürgermeister Alexander Simon per E-Mail an alexander.simon@eppstein.de

 

Da die Arbeiten zur Errichtung des Kindergartens nun beendet weitestgehend sind, kann der Fußballplatz wieder öffentlich bereitgestellt werden. Erster Öffnungstag ist Freitag, der 22. Mai 2026, um 14 Uhr. Dabei hatten und haben die Stadt und der Verein hauptsächlich im Blick, dass die Anlage von Kindern und Jugendlichen genutzt wird. Die Stadt Eppstein möchte vor allem den ortsansässigen Kindern und Jugendlichen, die nicht vereinsgebunden sind, die Möglichkeit geben, sich sportlich zu betätigen. Die öffentliche Nutzung wird als Fortführung des Probebetriebes eingerichtet und ist zu evaluieren. Es gilt vor allem das Gebot der Rücksichtnahme.

 

Hintergrundinformationen

An der Embsmühle im Stadtteil Vockenhausen existiert seit den 1970er Jahren eine Sportanlage. Diese wurde seinerzeit von dem Areal Am Bornwald, welches baulich entwickelt wurde, dorthin verlegt. Rechtliche Grundlage hierfür war der diesbezügliche Bebauungsplan. In diesem Bebauungsplan „Mittlere Steinbach“ aus dem Jahr 1974 sind folgende Nutzungstypen festgesetzt: Sportanlagen mit Spielfeld und Leichtathletikanlagen (7.800 m²), Parkplatzflächen (400 m²) und sonstige „Grünflächen“ (1.900 m²). Die Stadt Eppstein hat nach der Grundsatzentscheidung, auf diesem Areal eine Kinderbetreuungseinrichtung neu zu bauen, einen Multifunktionsplatz und eine öffentliche Parkplatzanlage zu errichten, ein Bauleitplanverfahren in Gang gesetzt. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 16.12.2021 gefasst. Der Bebauungsplan ist nach der Beschlussfassung als Satzung vom 15.12.2022 in Kraft getreten. Ein Vergleich zwischen der mit Bebauungsplan von 1974 und mit Bebauungsplan von 2022 als Sportanlagen festgesetzten Fläche zeigt, dass die nunmehr festgesetzte Fläche für den Fußballplatz wesentlich verkleinert ist. Der Bereich des Multifunktionsplatzes ist mit der Zweckbestimmung Sportanlagen festgesetzt. Laut Bebauungsplan sind hier zulässig: Sportbetriebszugehörige bauliche Anlagen, Spielfelder zuzüglich Stehplatzanlagen, Einfriedungen und Ballfangzäune sowie zweckgebundene Nebenanlagen. Hierzu ist erläuternd ausgeführt: „Die Festsetzung einer Fläche für Sport- und Spielanlagen mit der Zweckbestimmung „Sportanlagen“ dient der Verlagerung einer Teilfläche des bestehenden Sportplatzes in den südöstlichen Bereich des Plangebietes. Die im Bestand vorhandenen Umkleidecontainer des ansässigen Fußballvereins sollen hierbei erhalten bleiben. Darüber hinaus soll ein Multifunktionsplatz errichtet werden. Innerhalb der Fläche für Sportanlagen sind entsprechend der vorgesehenen Nutzungen sportbetriebszugehörige bauliche Anlagen, Spielfelder zuzüglich Stehplatzanlagen, Einfriedungen und Ballfangzäune sowie zweckgebundene Nebenanlagen zulässig. Untergeordnete Zubehörbauten wie Sanitär-, Umkleide- und Gerätegebäude sind auf Flächen für Sport- und Spielanlagen nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB ohne weitere Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung oder zur überbaubaren Grundstücksfläche zulässig.“ Im Umweltbericht des Bebauungsplanes hießt es: „Die Auswirkungen der Planung auf den Menschen durch zu erwartende Lärmemissionen wurden im Rahmen einer schalltechnischen Untersuchung ermittelt. Dabei wurden die Schalleinträge der angrenzenden Verkehrswege auf die geplante Kindertagesstätte berechnet. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass hier die - hilfsweise angewendeten - Werte der DIN 18005 für Allgemeine Wohngebiete von tags 55 dB(A) eingehalten werden können. Aktive Schallschutzmaßnahmen sind daher nicht erforderlich. Das Plangebiet der KiTa ist dem Lärmpegelbereich II und III zuzuordnen, so dass für besonders schutzbedürftige Räume (Schlafräume) passive Maßnahmen in Form von geeigneten Verglasungen und schallgedämmten Lüftungselementen erforderlich sind. Die von dem geplanten Multifunktionsfeld ausgehenden Emissionen halten die Emissions-Richtwerte der VDI 3770 „Sport- und Freizeitanlagen“ für Reine Wohngebiete ein bzw. unterschreiten diese. Auch hier besteht kein Erfordernis zur Errichtung von Schallschutzwänden.“ Zum Lärm wird wie folgt ausgeführt: „Die Prognoseberechnungen auf der Grundlage der Emissionskennwerte der VDI 3770 „Sport- und Freizeitanlagen“ zeigen auf, dass in Höhe der randlagig gelegenen Wohnbebauung der Straße „An der Embsmühle“ hierbei die Richtwerte für Reine Wohngebiete (WR gemäß BauNVO) außerhalb der in der Sportanlagenlärmschutzverordnung definierten Ruhezeiten (werktags 08:00 Uhr - 20:00 Uhr und sonn- und feiertags 09:00 Uhr - 20:00 Uhr) wie auch innerhalb der abendlichen Ruhezeit (20:00 - 22:00 Uhr) eingehalten und unterschritten werden können. Schallschutzmaßnahmen am Multifunktionsspielfeld, z.B. in Form einer auf der Westseite der Sportfläche angeordneten Schallschutzwand, sind aufgrund der „Hochlage“ der bestehenden Wohnbebauung an der Straße „An der Embsmühle“ nur bedingt wirksam. Pegelreduzierungen können hierdurch in den Obergeschossen der Bebauung bei Bauhöhen einer solchen Schallschutzanlage von etwa 4,5 - 5 m erreicht werden. Aufgrund der Einhaltung der Immissionsrichtwerte besteht jedoch hierzu auf der Grundlage der Beurteilungsmaßstäbe der Sportanlagenlärmschutzverordnung keine unmittelbare Herstellungs-Notwendigkeit.“

 

Zu Beginn des Jahres 2025 konnten die Hauptarbeiten zur Errichtung des neuen Multifunktionsplatzes abgeschlossen werden. Die letzten Neben- und Nacharbeiten wurden im April 2025 ausgeführt. Der Platz wurde dem Verein Sportfreunde 1982 Vockenhausen e.V. für den Trainings- und Spielbetrieb übergeben. Übereinstimmend als sinnvoll wurde die Bereitstellung dieser Anlage auch für die Öffentlichkeit eingestuft. Deshalb hat sich die Stadt Eppstein und der Verein Sportfreunde 1982 Vockenhausen e.V. darauf verständigt, innerhalb eines Probebetriebes, den Platz außerhalb der benötigen Trainings- und Spielzeiten auf Vertrauensbasis der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dabei hatten und haben die Stadt und der Verein hauptsächlich im Blick, dass die Anlage von Kindern und Jugendlichen genutzt wird. Am 09.05.2025 startete dieser Probebetrieb mit folgenden Öffnungszeiten: donnerstags von 13 bis 19 Uhr, freitags von 13 bis 19 Uhr, samstags von 9 bis 19 Uhr und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Nach der ersten Phase, nach wenigen Wochen hat eine Evaluierung stattgefunden. Der Magistrat der Stadt Eppstein hat sich in seiner Sitzung am 05.06.2025 ausführlich mit der gegenständlichen Situation beschäftigt und die Sach- und Rechtslage insgesamt erneut bewertet. Dabei wurden auch die Hinweise und Nachrichten aus der Nachbarschaft wesentlich mit einbezogen. In weiteren Sitzungen des Magistrates wurde über den jeweils aktuellen diesbezüglichen Sachstand unterrichtet. Die Stadt Eppstein möchte vor allem den ortsansässigen Kindern und Jugendlichen, die nicht vereinsgebunden sind, die Möglichkeit geben, sich sportlich zu betätigen. Es haben sich zwei in Vockenhausen wohnhafte Bürger gemeldet und Trainingszeiten angefragt. Dabei soll es um ein von Erwachsenen angeleitetes Training für Kinder/Jugendliche gehen. Das Konzept wird von den Sportfreunden Vockenhausen begrüßt. Dieser Trainingsbetrieb findet donnerstags statt. Der Probebetrieb der zeitweisen öffentlichen Nutzungsmöglichkeit des Platzes wurde im Herbst 2025 angepasst und zwar mit folgenden Zeiten für die öffentliche Nutzung des Platzes: freitags von 14 bis 19 Uhr und samstags von 10 bis 19 Uhr. Ab dem 15.11.2025 galt die Winterspielzeit. In der Winterzeit kann die öffentliche Nutzung nicht aufrechterhalten werden. Bei einer durchgängigen Bespielbarkeit können Frost und Schnee das Spielfeld unbespielbar machen und zu Schäden führen. Kunststoffrasen sind zwar nicht so witterungsempfindlich wie Rasen- und Tennenflächen. Aber auch bei ihnen gibt es während des Winters grundsätzlich veränderte Spielzeiten. Verletzungen für Spieler können bei nicht vorhandener Aufsicht und/oder professioneller Anleitung und Zusammentreffen mehrerer weiterer Konstellationen im Winter nicht ausgeschlossen werden. Das Nutzen der Flutlichtanlage an Tagen der öffentlichen Bereitstellung war und ist nicht vorgesehen. Deshalb wurden auch die Sonnenuntergangszeiten im Blick behalten. Im Frühling 2026 konnte es wegen der Baustelle der Außenanlagen für die Kinderbetreuungseinrichtung an der Embsmühle zunächst zu keiner Bereitstellung des Platzes für die Öffentlichkeit kommen. Im direkten Nahbereich waren Baustelleneinrichtungsflächen hergestellt. Es gab einen regen Betrieb. Die Arbeiten sind im Mai 2026 beendet, sodass entschieden wurde, für die Zwischenzeit keine gesonderte Regelung zu kreieren.


Quelle: Stadt Eppstein, Bild: Jochen Haupt, 04.05.2025

zurück

Anzeigen
Anzeigen
Anzeigen
Anzeigen

Ein Klick auf ein Bild und schon finden Sie mehr...